HTU Graz :: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Graz
Deine Interessen -  Deine Vertretung
  Home arrow Studiengebühren Thursday, 17 May 2012 
Studiengebühren   Print  E-mail 

Allgemeine Informationen zu den Studiengebühren



Im Sommersemester 2012 werden KEINE Studiengebühren an der TU Graz eingehoben!!!

Im Folgenden legen wir euch die bis 29.2.2012 geltende Gesetzeslage dar. Als HTU haben wir den Sachverhalt im Detail prüfen lassen. In einigen Punkten sind wir der Meinung, dass die Verordnung von Minister Hahn nicht vor dem VfGH standhalten wird. Auf dem Weg dorthin unterstützen wir euch gerne. Details gibt es im Unterpunkt ungerechtfertigte Einschränkungen.

Aller häufigsten Fragen
An wen muss ich meine Anträge auf Erlass oder Rückerstattung richten? An die Studienabteilung. Du kannst dies persönlich oder mit einer der folgenden Möglichkeiten tun:
  • Post: Technische Universität Graz, Studienservice und Prüfungsangelegenheiten, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz
  • Email: studienbeitrag@tugraz.at
  • Fax: +43 (0)316 873-6125
Wenn ich die Studiengebühren schon eingezahlt habe, kann ich um Refundierung ansuchen? Ja. Formulare bekommst du bei der Studienabteilung (studienbeitrag@tugraz.at).
Muss ich bis zum 14.3. einzahlen, wenn ich noch nicht alle Nachweise habe? Jein. Wenn du später einzahlst musst du 10 % mehr zahlen. Wenn du um Rückzahlung ansuchst, bekommst du jedoch auch den erhöhten Betrag zurück. Auf der sicheren Seite bist du aber jedenfalls, wenn du bis zum 14.3. einzahlst. (Bis vor kurzem war unser Informationsstand, dass du jedenfalls einzahlen musst, hier konnte aber eine Erleichterung für euch erreicht werden.)
Weitere häufige Fragen

Ab dem Sommersemester 2009 sind folgende ordentliche Studierenden in Mindestzeit zzgl. 2 Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Studienabschnitt) von den Studiengebühren befreit:
# Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft
# EU- und EWR-BürgerInnen
# *neu*Schweizer StaatsbürgerInnen (konnte nach Gesprächen mit dem Wissenschaftsministerium erreicht werden)
# *neu*Nicht-EWR-BürgerInnen mit der Rechtsstellung eines langfristigen Aufenthalts. Z.B. österreichische Daueraufenthaltskarte-EG, nicht-österreichische Daueraufenthaltskarte-EG wenn auch ein Aufenthaltstitel für Österreich besteht. (konnte nach Gesprächen mit dem Wissenschaftsministerium erreicht werden)
# Studierende, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer/-innen
# Studierende, die Flüchtlinge gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind unter der Voraussetzung, dass sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten

Ungerechtigkeit: Wir haben juristisch prüfen lassen, ob die von Minister Hahn gegenüber dem Gesetzestext vorgenommene Einschränkung der Toleranzsemester bei Studienabschnitten auf Diplomstudien sowie allgemein auf ordentliche Studierende juristisch haltbar ist. Wir gehen nun davon aus, dass dem mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nicht so ist. Sollte euch dies betreffen, meldet euch bitte bei uns per Email.

Weiters müsst ihr die Voraussetzung für jedes eurer Studien erfüllen, da ihr sonst Studiengebühren zahlen müsst.

Weiters können nach Überschreiten der Fristen folgende Gründe für den Erlass der Studiengebühren geltend gemacht werden:
# Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes, wenn dafür mehr als zwei Monate pro Semester verwendet werden
# Schwangerschaft, länger als zwei Monate im betroffenen Semester
# Krankheit, länger als zwei Monate im betroffenen Semester
# überwiegender Betreuung von Kindern bis deren 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
# Erwerbstätigkeit mit einem Jahreseinkommen im Jahr 2008 von mind. 4886,14 Euro (SS 2009, WS 2009/10), im Jahr 2009 von mind. 5.008,36 Euro (SS 2010, WS 2010/11). Nähere Details findest du im Unterpunkt Einkommensberechnung
# Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50 %

Nicht-EU-/EWR-BürgerInnen: Nicht-EU-/EWR-BürgerInnen zahlen hinkünftig grundsätzlich anstatt 726,72 € nur mehr 363,36 € (siehe die in folge aufgezählten Ausnahmen). Die oben genannten Befreiungsmöglichkeiten gibt es aber leider nicht. Der niedrigere Betrag ist zwar eine äußerst erfreuliche Verbesserung zu früher, er stellt aber noch immer eine Diskriminierung gegenüber EU-BürgerInnen dar welche wir klar ablehnen.
Nach Gesprächen mit dem Wissenschaftsministerium konnte erreicht werden, dass Schweizer StaatsbürgerInnen und Nicht-EU-/EWR-BürgerInnen mit einer Rechtsstellung eines langfristigen Aufenthalts (z.B. österreichische Daueraufenthaltskarte-EG, nicht österreichische Daueraufenthaltskarte-EG wenn auch ein Aufenthaltstitel für Österreich besteht) Österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind.
Weiters müssen Studierende aus Ländern der Anlage 3 der Studienbeitragsverordnung 2004 jedenfalls keine Studiengebühren zahlen.
Studierende aus Ländern der Anlage 1 und Anlage 2 der Studienbeitragsverordnung 2004 gilt, dass sie als freiwillige Sozialleistung der TU Graz unter bestimmten Vorraussetzungen die Studiengebühren von der TU Graz erlassen bekommen. Vergleiche dazu Punkt 2.c. auf der Informationsseite des Studienservice.

Die aktuelle rechtliche Situation ist jedenfalls noch immer unbefriedigend und verstärkt unsere Forderung nach einer totalen Abschaffung der Studiengebühren.

StudienbeihilfenbezieherInnen: Als StudienbeihilfenbezieherIn solltest du die Studiengebühren an sich im Rahmen des Studienzuschusses refundiert bekommen. Minister Hahn hat jedoch eine, aus unserer Sicht rechtswidrige, Weisung an die Studienbeihilfenbehörde erteilt, dass nur Studiengebühren zu refundieren sind falls sie im Hauptstudium vorgeschrieben werden. Wenn du nur in einem deiner Nebenstudien Studiengebühren zahlen musst, bekommst du sie nicht zurück. Wenn du von dieser Ungerechtigkeit betroffen bist, melde dich bei uns unter studiengebueheren@htu.tugraz.at wir werden, damit du zu deinem Recht kommst, dich bis zu den Höchstgerichten begleiten und dafür natürlich auch die vollen Kosten übernehmen (welche wir am Ende falls wir gewinnen großteils von der Republik refundiert bekommen).



Wenn ihr eine Vorschreibung erhalten habt und der Meinung seid, dass ihr nicht Studienbeitragspflichtig seid oder andere Fragen habt die nicht in unserer Sammlung der häufigsten Fragen zu finden sind, dann kontaktiert uns bitte unter studiengebuehren@htu.tugraz.at.

top
Advertisement